Begleiteter Umgang

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Der Begleitete Umgang ist ein Angebot des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Crailsheim für Kinder von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die den Umgang nicht selbstständig regeln können. Begleiteter Umgang wird ebenfalls angeboten für Kinder aus Pflegefamilien, um in Problemfällen den Kontakt zur Herkunftsfamilie aufrechterhalten zu können.

Für den begleiteten Umgang ist eine Empfehlung des Jugendamtes oder ein Beschluss des Familiengerichtes erforderlich.

Ziele des Begleiteten Umgangs

Vorbereitungsphase

Erstgespräche mit den Eltern/Pflegeeltern zum Kennen lernen und Festlegung der Rahmenbedingungen und Termine, Abschluss einer Vereinbarung. Die Gespräche mit Mutter und Vater oder weiteren Beteiligten erfolgen getrennt. Bekanntmachen des Kindes mit den Räumen des Kinderschutzbundes und der Begleitperson zum Vertrauensaufbau.

Durchführungsphase

Entsprechend der Vereinbarung finden die Kontakte statt, von wöchentlich bis vierwöchentlich, Dauer ein bis drei Stunden. Terminvorgaben durch das Familiengericht müssen unsere personelle Situation mit einbeziehen. Nach sechs Umgangsterminen erfolgt ein Orientierungsgespräch mit den Beteiligten, entweder getrennt oder gemeinsam.

Abschlussphase

Erarbeitung der selbstständigen Regelung des Umgangs durch die Eltern/Pflegeeltern. Auch im Falle eines Abbruchs der Umgangsbegleitung erfolgt ein Abschlussgespräch. Der zeitliche Umfang des Begleiteten Umgangs ist begrenzt, idealerweise sollte der Zeitraum von einem Jahr nicht überschritten werden.

Die Inanspruchnahme des Begleiteten Umgangs ist für die Eltern/Beteiligten kostenfrei.

Die Erst- und Orientierungsgespräche werden von einer Fachkraft durchgeführt, die Begleitperson ist eine geschulte ehrenamtlich tätige Kraft.

Projektleitung: Alessa Kalwach
Kontakt: per e-Mail an bu@kinderschutzbund-cr.de
Sprechzeiten immer Mittwochs von 9 bis 11 Uhr.