Begleiteter Umgang
Der Begleitete Umgang ist ein Angebot des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Crailsheim für Kinder von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die den Umgang nicht selbstständig regeln können. Begleiteter Umgang wird ebenfalls angeboten für Kinder aus Pflegefamilien, um in Problemfällen den Kontakt zur Herkunftsfamilie aufrechterhalten zu können.
Für den begleiteten Umgang ist eine Empfehlung des Jugendamtes oder ein Beschluss des Familiengerichtes erforderlich.
Ziele des Begleiteten Umgangs
- dem Kind die Möglichkeit des beständigen Kontaktes zum nicht mit ihm lebenden Elternteil zu erhalten oder einen, ihm noch fremden, Elternteil kennenzulernen
- dem mit dem Kind lebenden Elternteil die Sorge zu nehmen, dass es dem Kind während der Umgangszeit schlecht ergehen könnte. Verlorenes Vertrauen in den anderen Elternteil aufbauen
- dem nicht mit dem Kind lebenden Elternteil eine gute Begegnung mit dem Kind ermöglichen. Verlorenes Vertrauen in den anderen Elternteil aufbauen
- Alle Beteiligten zu unterstützen und dahingehend zu stärken, dass eine selbständige und eigenverantwortliche Regelung und Organisation des Umgangs möglich wird.
Vorbereitungsphase
Erstgespräche mit den Eltern/Pflegeeltern zum Kennen lernen und Festlegung der Rahmenbedingungen und Termine, Abschluss einer Vereinbarung. Die Gespräche mit Mutter und Vater oder weiteren Beteiligten erfolgen getrennt. Bekanntmachen des Kindes mit den Räumen des Kinderschutzbundes und der Begleitperson zum Vertrauensaufbau.
Durchführungsphase
Entsprechend der Vereinbarung finden die Kontakte statt, von wöchentlich bis vierwöchentlich, Dauer ein bis drei Stunden. Terminvorgaben durch das Familiengericht müssen unsere personelle Situation mit einbeziehen. Nach sechs Umgangsterminen erfolgt ein Orientierungsgespräch mit den Beteiligten, entweder getrennt oder gemeinsam.
Abschlussphase
Erarbeitung der selbstständigen Regelung des Umgangs durch die Eltern/Pflegeeltern. Auch im Falle eines Abbruchs der Umgangsbegleitung erfolgt ein Abschlussgespräch. Der zeitliche Umfang des Begleiteten Umgangs ist begrenzt, idealerweise sollte der Zeitraum von einem Jahr nicht überschritten werden.
Die Inanspruchnahme des Begleiteten Umgangs ist für die Eltern/Beteiligten kostenfrei.
Die Erst- und Orientierungsgespräche werden von einer Fachkraft durchgeführt, die Begleitperson ist eine geschulte ehrenamtlich tätige Kraft.
Projektleitung: Alessa Kalwach